Sie haben einen Unfall?... Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, müssen Sie Folgendes beachten

Notieren Sie sich ... 

  • das amtliche Kennzeichen sowie Name, Anschrift und die Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen von Zeugen
  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen).

Fotografieren Sie ...

  • nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß
  • Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.
  • Es empfiehlt sich, eine einfache Kamera oder Ihr Smartphone mitzuführen
  • Fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an. Bei Personenschäden sollten Sie unbedingt die Polizei anrufen. 

Bestehen Sie ...

  • auf die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl,  welcher den Schaden zur Beweissicherung begutachtet. Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger stehen wir Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. 
Beachten Sie ...

  • Die Qualifikation des Sachverständigen und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. So verfügen wir als Mitglied des BVSK über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten.
  • Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt. In diesem Fall erstellen wir Ihnen kostenfrei eine Schadendokumentation.
  • Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschadenfall einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung falsch, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden unter €750,00.
  • Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachter ein.
  • ... denn die Ermittlung der Ihnen häufig zustehenden Wertminderung, sind die Kernpunkte des Tagesgeschäftes eines Sachverständigen und kann bzw. darf nur durch diesen korrekt ermittelt werden.

Weitere nützliche Informationen ...

 
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